Lieferanten

Die Produktion von Industrialtech ist für Hersteller von Erdbewegungsmaschinen und schweren Nutzfahrzeugen bestimmt. Die Anforderungen an unsere Lieferanten ergeben sich aus den technischen Spezifikationen unserer Kunden und aus unserem nach UNI EN ISO 9001:2015 und UNI EN ISO 3834-2 zertifizierten Managementsystem (Zertifizierungsstelle: RINA Services S.p.A.).

Sie gelten für alle Lieferanten von Werkstoffen, Komponenten, Bearbeitungen und Dienstleistungen für unsere Aufträge. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen sind Bestandteil jeder von Industrialtech erteilten Bestellung und stehen hier dauerhaft zur Verfügung: Mit der auch nur teilweisen Ausführung der Bestellung gelten sie als vollständig angenommen.


Lieferantenqualifizierung

Die Aufnahme als Lieferant setzt die Vorlage gültiger Zertifikate der Managementsysteme, des Nachweises der Produkthaftpflichtversicherung sowie, bei Schweißarbeiten, der Schweißanweisungen und der zugehörigen Qualifizierungsberichte (WPS/WPQR) mit der Liste der qualifizierten Schweißer voraus. Industrialtech behält sich vor, Audits in den Werken des Lieferanten und seiner Unterlieferanten durchzuführen, auch gemeinsam mit Mitarbeitern des Endkunden.

Pflichtdokumentation

Jeder Lieferung sind die in Artikel 2 der Allgemeinen Einkaufsbedingungen vorgesehenen Unterlagen beizufügen:

  • Lieferschein mit Artikelnummer, Bestellnummer, Menge, Packstücken und Gewichten;
  • Werkstoffprüfbescheinigungen nach EN 10204, Typ 3.1 sofern nicht anders angegeben, mit Angabe der Schmelze und vollständiger Rückverfolgbarkeit der Chargen;
  • Schweißanweisungen und Qualifikationsnachweise der Schweißer, sofern die Lieferung Schweißverbindungen umfasst;
  • Maßprüfberichte und Berichte über zerstörungsfreie Prüfungen, sofern in der Bestellung oder in den Zeichnungen vorgesehen;
  • Ursprungszeugnisse, Sicherheitsdatenblätter und alle weiteren nach geltendem Recht erforderlichen Nachweise.

Die Lieferung gilt nur dann als erbracht, wenn ihr die vollständige und konforme Dokumentation beiliegt.

Lieferungen und Abnahme

Die in der Bestellung angegebenen Termine sind verbindlich; vorzeitige Lieferungen oder Teillieferungen sind ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung DDP (Incoterms 2020) an das in der Bestellung genannte Werk. Die Unterzeichnung des Lieferscheins bestätigt lediglich den Empfang der Packstücke und stellt keine Abnahme der Lieferung dar; diese bleibt der Konformitätsprüfung vorbehalten.

Produkt- und Prozessänderungen

Änderungen an Werkstoff, Arbeitsfolge, qualifizierten Prozessparametern, Produktionsstandort oder Unterlieferant dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Industrialtech vorgenommen werden. Dies ist die strengste Anforderung der Lieferkette, in der wir tätig sind; ihre Nichteinhaltung führt zur Aussetzung der Lieferungen und zur Überprüfung der Qualifizierung.

Vertraulichkeit und gewerbliche Schutzrechte

Zeichnungen, Spezifikationen, Modelle, Vorrichtungen und Betriebsmittel, die dem Lieferanten überlassen werden, bleiben Eigentum von Industrialtech oder ihrer Kunden, dürfen weder für Fertigungen für Dritte verwendet noch vervielfältigt werden und sind auf einfache Anforderung unverzüglich zurückzugeben.


Die Qualifizierungsunterlagen sind an den in der Bestellung genannten Ansprechpartner im Einkauf zu senden. Bei Fragen: Kontakt.

Allgemeine Einkaufsbedingungen – Rev. 01. Maßgeblich ist das PDF-Dokument in italienischer Sprache; es hat Vorrang vor jeder Zusammenfassung auf dieser Seite und vor deren Übersetzung.